Riester-Altverträge behalten ab 2027 Bestandsschutz. Der Leitfaden vergleicht Fortführung, neue Förderung und Übertragung, erklärt Garantien, Kosten, Kündigungsrisiken und offene Anbieterfragen.
Riester-Altvertrag ab 2027: Bestandsschutz statt Zwangswechsel
Ein Riester-Vertrag, der vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde, bleibt nach der beschlossenen Altersvorsorgereform bestehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesfinanzministerium sprechen ausdrücklich von Bestandsschutz. Anbieter dürfen einen wirksamen Vertrag nicht allein wegen des neuen Systems auflösen, und Kundinnen oder Kunden müssen nicht automatisch in ein Altersvorsorgedepot wechseln. Beiträge und Förderung können grundsätzlich nach den bisherigen Bedingungen weiterlaufen. Das ist besonders wichtig, wenn der Altvertrag Garantien oder Rechnungsgrundlagen enthält, die in einem Neuvertrag nicht mehr angeboten werden.
Bestandsschutz bedeutet allerdings nicht, dass jeder Altvertrag unverändert die beste Wahl bleibt. Hohe laufende Kosten, eine schwache Verzinsung oder eine unpassende Rentenregel können gegen eine Fortführung sprechen. Umgekehrt sind bereits bezahlte Abschlusskosten, ein garantierter Rentenfaktor oder eine hohe familienbezogene Zulage Werte, die bei einem Wechsel verloren gehen können. Die Reform eröffnet zusätzliche Optionen, ersetzt aber die Vertragsanalyse nicht. Ausgangspunkt ist deshalb immer die schriftliche Bestandsaufnahme des konkreten Vertrags und nicht ein allgemeines Urteil über Riester.
Drei Wege für bestehende Riester-Verträge
Für einen Altvertrag stehen ab 2027 grundsätzlich drei Entscheidungswege zur Verfügung. Erstens kann er mit den bisherigen Vertragsregeln und der bisherigen Förderlogik fortgeführt werden. Zweitens kann die Vertragsinhaberin oder der Vertragsinhaber beim bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln. Für diese Förderentscheidung ist nach den veröffentlichten Erläuterungen eine Erklärung gegenüber dem Anbieter maßgeblich; eine Zustimmung des Anbieters zur reinen Förderumstellung ist nicht erforderlich. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben dadurch aber nicht automatisch neu.
Drittens kann das geförderte Kapital auf ein neu zertifiziertes Produkt übertragen werden, etwa auf ein Altersvorsorgedepot oder ein neues Garantieprodukt. Eine ordnungsgemäße Übertragung soll ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich sein. Trotzdem können Wechsel-, Abschluss-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten entstehen. Die Wahl des Weges sollte daher erst erfolgen, wenn der Anbieter Fortführungswerte, garantierte Leistungen, Übertragungswert und Kosten schriftlich ausgewiesen hat. Eine vorschnelle Kündigung gehört nicht zu diesen drei geordneten Vergleichswegen.
| Option | Was bleibt oder ändert sich? | Worauf besonders achten? |
|---|---|---|
| Altvertrag fortführen | Bisheriger Vertrag und altes Zulagensystem bleiben bestehen | Garantien, laufende Kosten, Zulagen und Rentenleistung |
| Neue Förderung im Altvertrag wählen | Vertrag bleibt, Förderberechnung wechselt in das neue System | Individuelle Förderhöhe und fehlende Rückkehrmöglichkeit |
| Auf neues Produkt übertragen | Kapital wechselt in Depot oder neues Garantieprodukt | Übertragungswert, neue Risiken sowie Wechsel- und Abschlusskosten |
| Kündigen | Vertrag wird beendet und Kapital ausgezahlt | Kann förderschädlich sein und Rückforderungen auslösen |
Wie die alte Riester-Förderung im Bestand funktioniert
Im bisherigen System beträgt die Grundzulage 175 Euro im Jahr. Für jedes zulageberechtigte Kind gelten grundsätzlich 185 Euro, wenn es vor 2008 geboren wurde, beziehungsweise 300 Euro bei einer Geburt ab 2008. Die volle Zulage setzt im Regelfall einen Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der zustehenden Zulagen voraus, höchstens innerhalb der gesetzlichen Grenze; mindestens sind regelmäßig 60 Euro Sockelbeitrag zu zahlen. Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen typischerweise nur anteilig.
Diese Logik kann für Familien mit mehreren Kindern sehr attraktiv sein, obwohl der eigene Beitrag vergleichsweise niedrig ausfällt. Bei höherem Einkommen oder nach dem Ende der Kinderzulagen kann dasselbe Vertragsprofil deutlich anders aussehen. Deshalb sollte der Vergleich nicht mit einem einzelnen Kalenderjahr enden. Sinnvoll ist eine Vorschau bis zum geplanten Rentenbeginn: Wann entfallen Kinderzulagen, wie verändert sich das Einkommen, welcher Eigenbeitrag wäre jeweils nötig und welche garantierte beziehungsweise mögliche Leistung steht am Ende? Erst dieser Verlauf lässt sich fair mit der neuen beitragsbezogenen Förderung vergleichen.
Alte oder neue Förderung: keine pauschale Gewinnerin
Ab 2027 basiert die neue Grundzulage auf dem Eigenbeitrag: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro und 25 Cent je Euro auf die weiteren Beiträge bis 1.800 Euro, insgesamt höchstens 540 Euro. Pro Kind können bis zu 300 Euro hinzukommen, gekoppelt an eigenen Beitrag, und unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Dieses Modell kann bei kleinen und mittleren Eigenbeiträgen vorteilhaft sein. Die alte Förderung kann dagegen durch mehrere volle Kinderzulagen und die einkommensabhängige Mindesteigenbeitragsberechnung stark wirken.
Eine belastbare Rechnung stellt für jedes relevante Jahr den erforderlichen Eigenbeitrag, die erwarteten Zulagen und einen möglichen zusätzlichen Sonderausgabenvorteil gegenüber. Auch der Förderwechsel selbst braucht Aufmerksamkeit: Wer sich für die neue Förderung entscheidet, kann nach den Reforminformationen nicht später wieder in das alte Zulagensystem zurückkehren. Das macht eine Momentaufnahme gefährlich. Eltern sollten den absehbaren Wegfall von Kindergeldberechtigungen berücksichtigen, Berufseinsteiger ihren Einkommensanstieg und Selbstständige ihre wechselnde Berechtigung. Eine Steuerberatung kann bei komplexen Erwerbs- oder Familiensituationen sinnvoll sein.
Garantien, Rentenfaktor und bisherige Kosten richtig bewerten
Viele ältere Riester-Verträge garantieren zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen. Versicherungsförmige Verträge können außerdem einen garantierten Rentenfaktor enthalten, der festlegt, welche lebenslange Monatsrente aus einem bestimmten Kapital berechnet wird. Solche Zusagen sind in einer Niedrigzinsphase möglicherweise wertvoll geworden. Vor einem Wechsel sollte der Anbieter schriftlich nennen, welches Kapital aktuell garantiert ist, welcher Rentenfaktor gilt, ob Überschüsse unverbindlich sind und welche Leistung bei Beitragsfreistellung, Fortführung oder Übertragung erwartet wird.
Bereits abgezogene Abschlusskosten sind versunkene Kosten: Sie werden durch eine Kündigung nicht zurückgeholt, dürfen aber auch nicht als alleiniger Grund für ewiges Festhalten dienen. Für die Zukunft zählen laufende Verwaltungskosten, Fondskosten, mögliche Umschichtungen, Kosten der Rentenphase und die Leistung nach Kosten. Bei einem neuen Produkt beginnt häufig eine neue Kostenstruktur. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den heutigen Rückkaufs- oder Übertragungswert mit dem Depotwert, sondern projizieren Sie beide Optionen ab heute mit derselben Sparrate, Laufzeit und realistischen Renditeannahme.
Beitragsfrei stellen, übertragen und kündigen sind nicht dasselbe
Wer vorübergehend keine Beiträge leisten kann, kann je nach Vertrag eine Beitragsfreistellung oder Reduzierung beantragen. Das bestehende Kapital bleibt dann grundsätzlich im Vertrag, doch Fixkosten können weiterlaufen und Garantien oder spätere Leistungen können sich verändern. Eine förderunschädliche Übertragung verschiebt das geförderte Kapital auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Dabei bleiben erhaltene Zulagen grundsätzlich im System. Vorher sind der Übertragungswert, Bearbeitungszeiten und sämtliche Kosten schriftlich zu klären.
Eine normale Kündigung mit Auszahlung ist dagegen regelmäßig eine schädliche Verwendung. Dann können Zulagen und über die Steuererklärung erhaltene Vergünstigungen vom Vertragsguthaben abgezogen und zurückgeführt werden. Der ausgezahlte Betrag kann dadurch deutlich unter dem angezeigten Vertragswert liegen. Wer Liquidität benötigt, sollte daher nicht allein auf den Rückkaufswert schauen, sondern den Anbieter ausdrücklich nach dem Nettoauszahlungsbetrag nach Rückforderungen und nach Alternativen fragen. Bei besonderen gesetzlich zugelassenen Verwendungen gelten eigene Regeln, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Auszahlung und Besteuerung des Altvertrags
Ein bestehender Riester-Vertrag folgt grundsätzlich seinen vereinbarten und gesetzlichen Auszahlungsregeln. Typischerweise beginnt eine lebenslange Rentenzahlung; zu Beginn der Auszahlungsphase kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein begrenzter Teil des Kapitals entnommen werden. Die genaue Höhe, der Beginn, Hinterbliebenenoptionen und die Behandlung kleiner Renten ergeben sich aus Vertrag und geltendem Recht. Eine Umstellung auf neue Auszahlungsformen erfolgt nicht automatisch nur deshalb, weil die Förderung gewechselt wird. Dafür kann eine Vertragsänderung oder eine Übertragung nötig sein.
Riester-Leistungen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert. Der Vorteil aus Zulagen und möglichem Sonderausgabenabzug wird damit nicht als dauerhaft steuerfreie Rendite verstanden, sondern als Förderung in der Ansparphase mit Besteuerung der späteren Leistungen. Für den Vergleich mit einem neuen Altersvorsorgedepot sollten daher stets Netto-Szenarien betrachtet werden. Besonders bei geplantem Auslandswohnsitz, Krankenversicherungsbeiträgen, Grundsicherung oder größeren Einmalauszahlungen können zusätzliche Folgen relevant sein. Allgemeine Rechner ersetzen hier keine individuelle Prüfung.
Entscheidungscheck bis 2027: Diese Unterlagen sollten Sie anfordern
Fordern Sie beim Anbieter eine aktuelle Standmitteilung und eine vergleichbare Modellrechnung für Fortführung, Beitragsfreistellung und Übertragung an. Darin sollten aktuelles Guthaben, garantierter Wert, Übertragungswert, bisherige und künftige Kosten, garantierte sowie prognostizierte Rente, Rentenfaktor und Folgen einer Vertragsänderung stehen. Fragen Sie ausdrücklich, ob eine neue Förderwahl im bestehenden Vertrag technisch angeboten wird, bis wann sie erklärt werden muss und welche Daten für den Zulageantrag benötigt werden. Mündliche Aussagen sollten schriftlich bestätigt werden.
Anschließend vergleichen Sie die Wege auf derselben Zeitachse bis zum Ruhestand. Rechnen Sie mindestens ein vorsichtiges, ein mittleres und ein ungünstiges Szenario. Am 29. Juli 2026 sind die gesetzlichen Optionen beschlossen, die konkreten Neuangebote vieler Anbieter aber noch nicht vollständig veröffentlicht. Deshalb kann die endgültige Produktentscheidung warten, während die Vertragsanalyse schon heute beginnt. Kündigen Sie nicht, nur um Handlungsfähigkeit zu zeigen. Eine gute Entscheidung bewahrt wertvolle Altgarantien, wenn sie nützen, und wechselt nur dann, wenn Kosten, Förderung, Risiko und Flexibilität im Gesamtbild überzeugender sind.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag zum 1. Januar 2027 umstellen?
Nein. Vor 2027 abgeschlossene Verträge haben Bestandsschutz und können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel ist eine Option, keine Pflicht.
Kann ich im alten Vertrag die neue Förderung nutzen?
Nach den veröffentlichten Reforminformationen kann für den bestehenden Vertrag die neue Förderung gewählt werden. Die sonstigen Vertragsbedingungen ändern sich dadurch nicht automatisch; Details des Anbieterprozesses sollten schriftlich geklärt werden.
Kann ich später von der neuen wieder zur alten Förderung zurück?
Grundsätzlich nein. Die Entscheidung für das neue Fördersystem ist nach den Reformregeln nicht einfach rückgängig zu machen. Deshalb sollte die Förderwirkung über mehrere Jahre verglichen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Übertragung?
Bei einer ordnungsgemäßen Übertragung bleibt das Kapital in einem zertifizierten Altersvorsorgeprodukt und die bisherige Förderung muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Eine freie Auszahlung nach Kündigung kann dagegen förderschädlich sein.
Wann kann das Behalten eines Altvertrags sinnvoll sein?
Wenn Garantien, ein günstiger garantierter Rentenfaktor, bereits weitgehend bezahlte Abschlusskosten oder eine starke Familienförderung wertvoller sind als die Vorteile eines Neuvertrags. Entscheidend ist die konkrete Vertragsrechnung.
Welche Angaben brauche ich für einen fairen Vergleich?
Aktuelles Guthaben, garantierte Leistung, Übertragungswert, Rentenfaktor, sämtliche künftigen Kosten, Zulagenverlauf, Restlaufzeit und Modellrechnungen mit identischer Sparrate. Erst dann lassen sich Fortführung und Wechsel vergleichen.
Quellen und weiterführende Informationen
Aussagen mit Zeitbezug sollten Sie anhand der verlinkten Originalquellen auf ihren aktuellen Stand prüfen.
- Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Riester-Rente und staatliche Förderung
- Bundesfinanzministerium – Altersvorsorgereformgesetz
- Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge
- Gesetze im Internet – Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
- Gesetze im Internet – Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
